Sicherheit & Pflege
Damit ein Fahrrad täglich reibungslos läuft, ist es nicht nur hilfreich zu wissen, wie einzelne Komponenten funktionieren, sondern sie auch zu pflegen und zu warten. So macht Fahrradfahren lange Spaß. Wir haben hier ein Auswahl an Anleitungen und Tipps für Sie zusammengestellt. Melden Sie sich gerne, wenn Sie unsere Unterstützung brauchen.
Fahrräder sind heute weit mehr als die früheren Drahtesel. Bei vielen aktuellen Bikes handelt es sich heute um hochwertige High-Tech-Maschinen mit unzähligen mechanischen Teilen und Abläufen. Entsprechend trägt eine regelmäßige und fürsorgliche Pflege zur Langlebigkeit und Werterhaltung ihres "Freundes" bei.
Korrekter und geeigneter Reifendruck.
Der korrekte Wert ist meist auf den Reifenflanken aufgedruckt. Dieser Wert darf nicht überschritten werden. Liegt der Druck unter der Hälfte des angegebenen Wertes, fährt sich das Fahrrad schwer und schwammig. Sind Sie unsicher, erhalten Sie von unserem Fachpersonal Empfehlungen nach Fahrradart und Einsatzzweck.
Lackierungen oder Pulverbeschichtungen des Rahmens sollten regelmäßig mit einem Schutzmittel eingesprüht werden. Dazu eignet sich ein Radglanzmittel, welches einen Schutzfilm über den Lack zieht. SCHENKER Fahrrad + Service bietet ein hochwertiges Angebot an Pflegemitteln und berät Sie gern.
Kette und Zahnkränze sollten regelmäßig geschmiert werden, dies erhöht die Laufleistung und vermindert den Kraftaufwand. Öle und Schmierstoffe erhalten Sie bei uns.
Auch die richtige Gangwahl ist wichtig. Fährt man auf der vorderen Kurbel das kleinste Ritzel, sollte man auf dem hinteren Rad nicht die zwei kleinsten fahren. Die Kette läuft in diesem Falle zu schräg, würde ausschlagen und ihre Funktion nicht mehr erfüllen. Analog dazu ist die Kombination des größsten Ritzels vorn und hinten. Merken Sie sich demzufolge - "klein-klein" noch "groß-groß" sind zu vermeiden.
Kette rechtzeitig tauschen. Bei Rennrädern nach 3000 - 3500 km, beim Mountainbike nach 2000-2500 km, beim Tourenrad nach ca. 3500 - 4000 km.
Lassen Sie den Tausch der Kette in einer Fachwerkstatt wie bei SCHENKER Fahrrad + Service ausführen. Wir begutachten mit fachmännischem Blick auch den Zustand des Antriebs, falls die Laufleistung nicht bekannt sein sollte.
SCHENKER Fahrrad + Service nimmt jede Anfrage ernst und beantwortet sie nach bestem Wissen und Gewissen. Ob sie nun eine Frage zu Wälz- oder Gleitlagern, Konus- oder Kugellager haben, oder zu Schnellspannern, Naben, Speichen, Felgen, zu Gehäusen, Kurbeln, Kettenblättern, Cantileverbremsen, Bowdenzügen...
Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden.
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.
Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.
Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.
In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) finden sich die gesetzlichen Vorschriften, die u.a. die technische Ausstattung von Fahrrädern definieren.
Fahrräder müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein.
Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen besitzen.
Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.
An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.
Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muss am Fahrrad so angebracht sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein.
Fahrräder müssen an der Rückseite mit:
- einer Schlussleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet,
- mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und
- einem mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler ausgerüstet sein.
Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlussleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlussleuchte muss unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.
Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.
Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit mindestens zwei um 180° versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein.
Der Scheinwerfer und die Schlussleuchte nach Absatz 4 dürfen nur zusammen einschaltbar sein. Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Geschwindigkeit von Lichtmaschinenbetrieb auf Batteriebetrieb umschaltet (Standbeleuchtung), ist zulässig; in diesem Fall darf auch die Schlussleuchte allein leuchten.
Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
- für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden;
- der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
- Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;
- anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlussleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlussleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.
Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften befreit.
Obwohl in der dunklen Tageshälfte kaum Radfahrer unterwegs sind, ereignen sich in dieser Zeit doch 25 % aller Fahrradunfälle. Häufigste Ursache: fehlende oder defekte Lichtanlage. Gehen Sie also kein unnötiges Risiko ein! Sorgen Sie für zuverlässige Beleuchtung an Ihrem Velo!
Reflektoren
Vorgeschrieben sind je ein Front- und Rückreflektor, außerdem Pedalreflektoren und zwei Strahler pro Laufrad.
In Sachen Speichenstrahler hat der moderne Radfahrer heute Alternativen zu den früher vorgeschriebenen gelbe Katzenaugen. Dünne Speichenreflektoren in Stäbchenform oder reflektierende Reifen .
- Der Effekt von Reflektoren bei Dunkelheit und Dämmerung ist trotz Beleuchtung (z.B. seitliche Ansicht) nicht zu unterschätzen.
- Extra-Reflexfolien an Fahrrad-Funktionsbekleidung, Schuhen und Helm erhöhen die Sichtbarkeit.
- Verschmutzte oder zerkratzte Reflektoren sind umgehend zu säubern oder auszztauschen, da sie kaum noch Licht reflektieren!
Scheinwerfer
Gesetzlich vorgeschrieben: Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muss am Fahrrad so angebracht sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann.
- Moderne Halogen-Fahrradscheinwerfer (Bild) leuchten heller und besitzen einen integrierten Frontreflektor. Sie sehen somit mehr und werden auch besser gesehen. Ältere Fahrräder sollten daher nachgerüstet werden.
- Noch mehr Sicherheit bieten Scheinwerfer mit Standlichtautomatik, damit leuchtet Ihr Scheinwerfer auch noch im Stand.
Rücklicht
Gesetzlich vorgeschrieben ist: Eine Schlussleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet.
- Rücklichter auf dem Schutzblech sind einem höheren Risiko der mechanischen Beschädigung ausgesetzt als die großflächigen Rücklichter hinter dem Gepäckträger („Toplight“).
- Ist zudem eine Diodenrückleuchte angebracht, so hat der Fahrer ein „Ersatz-Funkfeuer“, falls sein Rücklicht einmal ausfällt.
- Mit einer integrierten Standlichtautomatik leuchtet das Rücklicht sogar im Stand.
Hinter dem Gepäckträger ist das Toplight vor mechanischen Beschädigungen gut geschützt. Ein großer Rückreflektor und Standlicht fördern die nächtliche Sicherheit.
Dynamo oder Batterie-Beleuchtung
Der Bundesrat hat 2013 die bis dato geltende Dynamo-Pflicht für Fahrräder abgeschafft. Zugelassen sind seitdem auch Lichtanlagen, die mit Batterien oder Akkus betriebene werden.
Zu beachten ist, dass Fahrrad-Steckleuchten wie auch Dynamos eine amtliche Bauartgenehmigung haben müssen. Zu erkennen ist die Genehmigung an einem vom Lichttechnischen Institut in Karlsruhe vergebenen Prüfzeichen bestehend aus einer Wellenlinie, dem Großbuchstaben K und einer fünfstelligen Zahl.
Tipps zur Beleuchtung
- Hochleistungsdynamos erzeugen bei 10 km/h bereits eine Spannung von 6 Volt. Vorteil: Auch bei niedriger Fahrgeschwindigkeit in der Stadt sind Sie nicht zu übersehen.
- Moderne Dynamos sind mit einer ZDiode ausgerüstet – sie verhindert das Durchbrennen der Glühbirnchen bei hohen Geschwindigkeiten.
- Bei Batterie-Beleuchtung sind Akkus auf Dauer billiger und umweltschonender als Wegwerfbatterien.
- Auf nächtliche Fahrten stets Ersatz- Akkus / -Batterien mitnehmen.
Entsorgung von Akkus und Batterien
Sammeln Sie bitte alle unbrauchbar gewordenen Batterien und Akkus und bringen Sie diese zu einer Batteriesammelstelle des Händlers oder der Gemeinde. Sie werden dort kostenlos entgegengenommen. Keine Batterie darf im Hausmüll entsorgt werden!
Ziehen Sie im Stand die Bremshebel durch! Die Bremswirkung sollte nach spätestens einem Drittel des Bremshebelweges in Richtung Lenker einsetzen (Bild 1).
Bei angezogenen Felgenbremsen sollten die Bremsgummis den oberen Teil der Felgenflanken, nicht aber die Reifen, berühren (Bild 2).
• Checken Sie den festen Sitz des Schnellspanners (Bild 3).
• Heben Sie das Fahrrad erst vorn, dann hinten an und versetzen das jeweils schwebende Laufrad in Drehung. Es darf nicht mehr als einen kleinen Seiten- oder Höhenschlag aufweisen.
Die Felge sollte genau mittig zwischen den Bremsgummis durchlaufen.
• Überprüfen Sie den Reifendruck (Bild 4): Der auf den Reifenflanken aufgedruckte Wert darf nicht überschritten werden. Liegt er unter der Hälfte des angegebenen Wertes, fährt sich das Fahrrad schwer und schwammig; Reifendefekte (Durchschlag) sind vorprogrammiert.
• Überprüfen Sie den festen Sitz der Ventile.
• Heben Sie das Fahrrad einige Zentimeter an und lassen Sie es dann fallen:
Klappergeräusche sind ein Indiz für lose Bauteile. Ziehen Sie alle Schrauben nach, damit die Funktion der Komponenten gewährleistet bleibt. Rührt das Geräusch von den
Lagerungen in Steuersatz, Tretlagerung, Naben oder Pedalen her, suchen Sie bitte SCHENKER Fahrrad + Service auf.
• Überprüfen Sie die Beleuchtungsanlage!
Wie alles im Leben birgt auch das Radfahren einige Risiken. Im Ernstfall etwa sind Sie als Radler der schwächere Verkehrsteilnehmer. Fahren Sie daher konzentriert, vorausschauend und defensiv! Vermeiden Sie missverständliche Situationen, indem Sie Richtungsänderungen jederzeit klar anzeigen, schon bei beginnender Dunkelheit mit Licht fahren, auf Ihrem Vorfahrtsrecht nicht stur bestehen und ggfs. für andere mitdenken.
Defensive Fahrweise bedeutet aber auch, sich prophylaktisch gegen die Folgen eines möglichen Unfalls oder Sturzes zu schützen:
- Mit einem guten, vor allem auch gut gewarteten und damit sicheren Fahrrad.
- Mit einer vollständigen und funktionsfähigen Lichtanlage, zu der auch die vorgeschriebenen Reflektoren gehören.
- Mit heller, auffälliger Funktionsbekleidung.
- Mit einem leichten, gut sitzenden, exakt angepassten Helm, der Stirn und Hinterkopfpartie besonders schützt.
- Mit einem guten Fahrradschloss, das Sicherheit ganz anderer Art bietet. Es muss Diebe so beeindrucken, dass sie’s erst gar nicht versuchen. Rund 10 % des Fahrradpreises, so Experten, sollte ein Top-Schloss kosten.
Im Idealfall sollte Ihnen Ihr Fahrrad passen wie ein Maßanzug. Nur so können sich Ihre Kräfte optimal entfalten, nur so ist perfektes Handling gewährleistet.
Rahmenhöhe
Das schönste Fahrrad nützt Ihnen nichts, wenn Sie sich für die falsche Rahmenhöhe entschieden haben. Die Rahmenhöhe bei deutschen Modellen bezeichnet die Länge von Tretlagermitte bis zum Ende des Rahmensitzrohres. Abweichende Parameter gibt es bei italienischen und französischen Modellen. Lassen Sie sich hierzu von uns beraten.
Optimale Satteleinstellung
Stellen Sie zuerst die rechte Pedale nach unten. Setzen Sie sich gerade auf das Fahrrad.
Ferse (ohne Schuhe) auf das Pedal stellen (Bild 1). Die Sattelhöhe ist richtig eingestellt, wenn Ihr Bein in dieser Position gestreckt ist. Beim Fahren wird der Fußballen auf das Pedal gesetzt (Bild 2). Jetzt ist das Bein nicht mehr gestreckt, das Kniegelenk ist leicht angewinkelt.
Weiter sollte das von der Sattelspitze gefällte Lot (Bild 3) je nach Körpergröße vier bis acht Zentimeter hinter der Tretlagermitte liegen. Horizontal lässt sich der Sattel – durch Lösen des Sattelklobens oder bei Patentsattelstütze durch Lösen der Sattelklemmschrauben – einstellen. Danach müssen die gelösten Verbindungen wieder festgezogen werden.
Höhenverstellung des Sattels
Zum Verstellen der Sattelhöhe wird die Klemmung der Sattelstütze gelöst und der Sattel wie gewünscht verstellt.
Die Sattelstütze darf nur maximal bis zur Markierung herausgezogen werden. Ist keine Markierung vorhanden, muss die Sattelstütze mindestens 5-6 cm tief im Rahmen stecken. Ziehen Sie anschließend – nach der Sattelhöhenverstellung – den Schnellspannverschluss wieder zu. Falls erforderlich, können Sie die serienmäßige Sattelstütze gegen eine längere austauschen. Da es Sattelstützen in verschiedenen Stärken gibt, bitte die vorhandene als Muster zu SCHENKER mitbringen.
Neigung des Sattels
Sattelhinterteil und Sattelspitze bilden im Idealfall eine Horizontale. Wer beim Radeln jedoch über Probleme am Schambein klagt, sollte die Spitze etwas senken. Umgekehrt heben Leute, die von Schmerzen im hinteren Gesäßbereich geplagt werden, die Sattelspitze etwas an.
Einstellung der Lenkerhöhe
- Die Lenkerhöhe wird durch Höher- oder Tiefersetzen des klassischen Vorbaus verändert.
- Ein schwenkbarer Vorbau erlaubt zusätzliche Anpassungen des Lenkers, wobei sich aber der Abstand zum Sattel ändern kann.
- Am Vorbau finden Sie einen Markierungsstrich, der anzeigt, wie weit die Lenkerstütze maximal herausgezogen werden darf. Halten Sie sich unbedingt an diese Vorgabe!
- Vorbauten des Typs AHeadset (Bild) lassen Sie sich bitte von SCHENKER justieren.
Welcher Sattel passt zu wem?
Das ist eine überaus persönliche und sehr individuelle Angelegenheit. Im Wesentlichen sind es drei Kontaktpunkte, an denen sich Fahrer und Sattel nahekommen. Im hinteren Bereich finden die beiden Gesäßknochen ihren Widerpart im Sattel, im vorderen Bereich ist es der Damm- bzw. Schambeinbereich, der das restliche Körpergewicht abstützt. Wieviel davon auf die einzelnen Partien abfällt, hängt neben Körpergewicht und jeweiligem Pedaldruck vor allem von Ihrer Körperhaltung ab.
Allgemein lässt sich Folgendes definieren:
- Sportliche Radfahrer (Rennrad/ MTB) benötigen einen schmalen, länglichen Sattel mit geringer oder steif abgestimmter Polsterung, damit:
die Muskulatur im Sitzbereich ungestört arbeiten kann, sie je nach Fahrsituation mal weiter vorn oder hinten im Sattel sitzen können und sie sich bei längeren Touren nicht wund reiben. - Trekking-Fahrer verändern ihre Sitzhaltung kaum; sie ducken den Oberkörper weniger weit ab und belasten mehr den hinteren Sattelbereich. Daher fahren sie mit einem hinten etwas breiteren, an dieser Stelle bequemeren und nachgiebigeren Sattel problemloser durch die Welt.
- Stadt- und Gelegenheitsradler belassen es im Allgemeinen bei kürzeren Fahrstrecken und pedalieren in der Regel auch weniger intensiv. Sie können daher einen weichen, gut gepolsterten Sattel genießen, der hinten auch entsprechend breit sein darf und somit die Druckbelastung großflächig (= frei von Druckbeschwerden) aufnimmt.
Draußen sein, radelnd die Natur erleben – das ist eine der schönsten Seiten des Radfahrens. Weil Natur aber “knapp” wird, sind Rücksicht und Respekt auch dann geboten, wenn man auf einem so umweltfreundlichen Fahrzeug wie dem Fahrrad unterwegs ist.
- Starten Sie nur mit einem technisch einwandfreien Rad! Überprüfen Sie zuvor Reifen, Bremsen und Lichtanlage. Wählen Sie sportgerechte Kleidung, nehmen Sie etwas Geld, das nötigste Werkzeug, Ausweis, einen Mini-Verbandkasten und evtl. ein Handy mit.
- Aus Sicherheitsgründen sollten Sie einen Helm aufziehen!
- Betreiben Sie Ihren Sport nicht auf Kosten anderer! Reiter oder Wanderer haben das gleiche Recht auf ihren Freizeitspaß wie Sie als Biker. Und der Schwächere hat stets Vorfahrt.
- Trauen Sie sich nie mehr zu, als Sie wirklich leisten können.
- Planen Sie Ihre Tour sorgfältig!
- Abenteuerliche oder riskante Strecken nie allein befahren!
- “Offroad”-Fahren muss bedeuten, dass man sich bei aller Freiheit auf vorhandenen Wegen bewegt. Wer wild durchs Unterholz prescht, ist ein Rowdy!
- Lassen Sie nichts zurück – möglichst nicht einmal die Spur Ihrer Reifen!
- Sie benutzen ein lautloses Fahrzeug. Stören Sie die Ruhe der Natur nicht durch selbst gemachten Lärm.
- Sie sind bei der Natur nur zu Gast – verhalten Sie sich entsprechend. Machen Sie nichts kaputt, lassen Sie die Blumen stehen, respektieren Sie den Lebensraum des Wildes. Es braucht ihn so nötig, wie Sie den Ihren!